zur Höhe der voraus- sichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen [...] Stadt kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist
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§ 8 Abs. 2 GAVO öffentlich be- kannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, Zimmer 324, Telefon 07392 704-271. Dort kann auch Einsicht
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m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht. Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1/1, Zimmer 105, Telefon 07392 704-168. Dort kann auch Einsicht
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