Umfang gegeben werden. Zuständig hierfür ist der/die Bürgermeister/in. IX. Zweckgebundene Spenden Zweckgebundene Spenden werden durch den/die Bürgermeister/in an Vereine weitergeben. X. Verfahrensregeln 1
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Handlungsbedarf. Bis zum heutigen Tag wurden nur Reparatur- und Ergänzungsarbeiten durchgeführt. Herr Bürgermeister Kapellen hat den Gemeinderat vor der Sommerpause über die steigenden Probleme im Rathaus informiert
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umfassende Lösungen für verschiedenste Anliegen zu finden, sind beim Krisenstab, neben Ober- bürgermeister Gerold Rechle, der Ersten Bürgermeisterin Eva-Britta Wind und dem Feuerwehrkommandanten Andreas
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• Sofern Zweifel hinsichtlich der Einordnung der Wohnung als Sozialwohnung bestehen, kann das Bürgermeister- amt der Gemeinde um Klärung gebeten werden, ob und wie lange die Wohnung noch als geförderte
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9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 07.05.1997 in Kraft. Laupheim, den 23.07.1996 Schick, Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 22.07.1996 07
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oder die Bekanntmachung der Sitzung verletzt worden sind. Laupheim, 08.12.2012 Rainer Kapellen Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 01.03.2011 08
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Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Verpflichteter; [...] sowie sonstigen Sitzungen des Gemeinde- wahlausschusses öffentlich zugänglich sind. (2) Der Bürgermeister hat mindestens die Hygieneanforderungen nach § 4 Absatz 1 Num- mern 1 bis 3, 6 und 8 sicherzustellen
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