Am 1. Februar beziehen die ersten Soldaten den neuen Heeresflugplatz. 1966 Otmar Schick wird Bürgermeister von Laupheim 1968 Neubau des Gymnasiums mit Aula, Sportplatz und Sporthalle Herrenmahd. 1972 Im [...] ung der unteren Mittelstraße. Renovierung und Wiedereröffnung der St. Leonhardskapelle. 2002 Bürgermeister Otmar Schick geht in den Ruhestand, Monika Sitter wird neue Bürgermeisterin von Laupheim. Einweihung [...] feiern Jubiläum: je 15 Jahre Feyzin und Neustadt/Orla, 40 Jahre Tal der Béthune. 2010 Neuer Bürgermeister wird am 05.03.2010 Herr Rainer Kapellen. Im Rahmen der Heimatstunde wird am 26.06.2010 den Herren
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Namensgeber der Stiftung wurde Karl Jegg, der Vater von Kreszentia Schneider, der von 1917 bis 1921 Bürgermeister und später Ehrenbürger von Illertissen war. Die Karl-Jegg-Stiftung wurde 2006 vom Regierungspräsidium [...] der Fördermittel Die Karl-Jegg-Stiftung wird von einem Vorstand geleitet, dem jeweils die Ober-/Bürgermeister und katholischen Stadt- pfarrer aus Laupheim und Illertissen sowie der Rektor der Grundschule
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oder die Bekanntmachung der Sitzung verletzt worden sind. Laupheim, 08.12.2012 Rainer Kapellen Bürgermeister Satzung (S) Änderung (Ä) vom Öffentliche Bekanntmachung In Kraft ab am SZ-Nr. (S) 01.03.2011 08
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• Sofern Zweifel hinsichtlich der Einordnung der Wohnung als Sozialwohnung bestehen, kann das Bürgermeister- amt der Gemeinde um Klärung gebeten werden, ob und wie lange die Wohnung noch als geförderte
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Kultur und Wirtschaft erwartet. Die Laudatio auf Stefan Arndt wird der ehemalige Regierende Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit, halten. „Die diesjährige Auszeichnung mit dem Carl-Laemmle-Preis der
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des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Stadtverwaltung Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim kostenfrei geliefert. Als Formblätter
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000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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000 Einwohnern 75 % des jeweiligen Mittelbetrags der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der, der Ortschaft entsprechenden Gemeindegrößengruppe nach der aktuellen Fassung des AufwEntG
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