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von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Gebührensatzung) im Fachbereich Ordnungsaufgaben (PDF-Datei) (PDF) Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) (PDF-Datei) [...] die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Laupheim (PDF-Datei) (PDF) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung [...] (PDF) Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Parkgebührensatzung) vom 27.02.2023 (PDF-Datei) (PDF) Wi
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Grund- & Gewerbesteuer Hebesatz Grundsteuer A: 335 v. H. (Landwirtschaft) Hebesatz Grundsteuer B: 335 v. H. (unbebaute und bebaute Grundstücke) Hebesatz Gewerbesteuer: 340 v. H Informationen zur Grund
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im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – für alle Interessiertenin den Räumlichkeiten des Archivs gebührenfrei möglich. Eine kurze Bestandsübersicht Kontakt Stadtarchivar Gerd Winkler Faxnummer: 07392 9680050
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2024 bei der Stadt Laupheim/Pipapo schriftlich oder per E-Mail (zwingend als PDF) vorliegen. Die Gebühren müssen bis 30. April 2024 beglichen sein, eine kostenlose Stornierung ist nurbis zu diesem Zeitpunkt
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ermittelten wesentlichen Daten werden Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Laupheim erhoben. § 2 Gebührenschuldner, Haftung (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des [...] Inte- resse sie vorgenommen wird. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklä- rung gegenüber dem [...] übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. § 3 Gebührenmaßstab (1) Die Gebühren werden nach dem Wert der Sachen und Rechte bezogen auf den
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die Käufer zu deren Benutzung anzuhalten. § 11 Gebühren 1. Die Stadt Laupheim erhebt Gebühren für die Benutzung der Märkte. 2. Schuldner der Marktgebühren sind die Standinhaber bzw. diejenigen Personen [...] Personen die die Märkte für den Marktverkehr benutzen. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamt- schuldner. 3. Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung eines Verkaufsplatzes. Das Platzgeld für Jahress [...] res fällig. Das Ta- gesplatzgeld mit Beginn der Benutzung des Standplatzes. § 12 Gebührenhöhe (1) I Wochenmarktgebühren 1. Das Platzgeld für Jahresstandplätze beträgt a) für Händler je lfd. m im Jahr 30
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