Wirtschaftsförderung: Laupheim

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Wirtschaftsförderung

Laupheim - eine pulsierende Stadt

Wirtschaftsstandort Laupheim im Wandel der Geschichte
Laupheim verfügt über sehr gute Verkehrsanbindungen und liegt verkehrsgünstig zwischen Ulm und Bodensee an der B30. Interessant ist, dass 1869 Laupheim die größte jüdische Gemeinde im Königreich Württemberg war. So ist die Gründung bedeutender Firmen wie Simon H. Steiner Hopfen, die Laupheimer Werkzeugfabrik und die Haarfabrik Josef Bergmann wesentlich jüdischen Bürgern zu verdanken.

Innovative Traditionsunternehmen und ein guter Branchenmix machen die Wirtschaftskraft Laupheims aus. Die Firma Rentschler zählt zu den führenden Biopharmaunternehmen und besitzt Internationalität, ebenso wie die Firma Uhlmann, Hersteller von Verpackungsmaschinen, das Käsewerk Jermi, im Maschinen- und Werkzeugbereich die Firma Kekeisen  sowie in der Kunststoffbranche die Firma Fischer Kunststoff Präzision.

Seit Jahrzehnten werden die Innenteile des Airbus durch die Diehl Aircabin GmbH (ehemals Airbus Deutschland GmbH) hergestellt. Vor Ort ansässig ist die deutsche Niederlassung des Aerosol-Abfüllers und Verpackungsspezialisten Colep. Die Pistenbullys der Firma Kässbohrer tragen ebenso den Namen der Stadt in die Welt. Einen guten Namen besitzen darüber hinaus die Holzspielwarenfabrik Nic, die Fa. Rayher Hobby GmbH, die Lischma Betonwerke ebenso wie das Bauunternehmen Schwall und  die Fa. Hamann-Motorsport.

Die breite Streuung, dazu ein gutes Angebot von leistungsfähigen Dienstleistern sowie engagierten und innovativen Handwerkern, macht Laupheim zu einer Stadt mit mehr als 10.000 Arbeitsplätzen - davon allein über 1.000 auf dem Bundeswehrflugplatz Laupheim. Das gute Miteinander von Wirtschaft, Gemeinderat und Verwaltung, das schnelle Reagieren auf Entwicklungen im wirtschaftlichen, gewerblichen, baurechtlichen und im liegenschaftlichen Bereich machen den guten Ruf des Wirtschaftsstandortes Laupheim aus. Immer mehr spielen neben preiswertem Baugrund die so genannten weichen Standortfaktoren für die Betriebe und ihre Belegschaften eine Rolle. Hier kann Laupheim u. a. mit seinem regen kulturellen Angebot punkten.Laupheim - eine Stadt zum Arbeiten, Wohnen und Wohlfühlen.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

   

Antragsvergfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten bis spätestens 9. September 2024,( in Papierform 1-fach und digital) bei der Stadt vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich für

um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung umgesetzt und davor nicht begonnen wurden.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.

Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben.

Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Die Projektauswahl findet halbjährlich zum 28. Februar und 31. August statt.

Sollten Sie sich für diese Förderung interessieren bitten wir bis jeweils spätestens 4 Wochen vorher (31. Januar bzw. 31. Juli) um Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftsförderung bei der Stadtverwaltung:

Frau Barbara Klause, Wirtschaftsförderin, Tel. Telefonnummer: 07392 -704156,
E-Mail: barbara.klause(@)laupheim.de

Somit können alle zwingenden Formalitäten besprochen und die nötige Stellungnahme der Stadt Laupheim angefertigt werden. Auch eine Prüfung auf Vollständigkeit und Nacharbeiten am Förderantrag und seinen Unterlagen sind dann noch möglich.

Der vollständig ausgefüllte Antrag muss dann spätestens 2 Wochen vor Abgabetermin der Stadtverwaltung vorliegen.

Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:

Oberregierungsrätin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: Telefonnummer: 07071 757-3327
E-Mail: christine.braun-nonnenmacher(@)rpt.bwl.de

 

Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:

Spitze auf dem Land: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach

Seit 2021 ist die Stadt Laupheim Mitglied im Verein Digitalisierungsregion Ulm | Alb-Donau | Biberach e.V., der Anlaufstelle für Digitalisierungsfragen von Unternehmen in der Region. Mitglieder sind die IHK Ulm, der Alb-Donau-Kreis, der Landkreis Biberach und der Stadtkreis Ulm sowie die Städte Biberach, Ehingen, Riedlingen und Laupheim. Der Verein betreibt das Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach mit Standorten in Ulm, Ehingen, Riedlingen und Biberach. Neue Anlaufstelle für Digitalisierungsfragen ist seit 2021 Laupheim.

Früh nach seiner Amtseinführung hat Oberbürgermeister Gerold Rechle den Kontakt zur IHK Ulm und zum Landkreis Biberach gesucht, um mit Laupheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Verein Digitalisierungsregion Ulm | Alb-Donau | Biberach e.V. beitreten zu können. Es war schnell klar, dass der Standort in Laupheim bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Laupheim verortet wird. Damit fließen die Mitgliedsbeiträge hier nicht in den Unterhalt von Räumen, sondern in direkte und meist kostenfreie Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Selbstständige, auf ihrem Weg in die Digitalisierung. Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Chancen und Risiken der Digitalisierung – oder auch ganz konkrete Fachthemen – werden von dem Expertenteam rund um Alexander Nikolaus, Leiter des DZ, dann auch in Laupheim angeboten. 

Ein weiterer großer Vorteil ist die Möglichkeit, digitale Technik ausprobieren zu können, ohne diese erst kaufen zu müssen. Mobile Geräte können bei Workshops oder Informationsveranstaltungen in den Betrieben zum Einsatz kommen und getestet werden. Hemmnisse und Ängste sollen durch direktes Erleben abgebaut werden.

Die Beratungen erstrecken sich auch auf die Erarbeitung von neuen Geschäftsmodellen mit digitalen Anwendungen für interne Prozesse oder im Produktionsbereich. 

Finanziert wird das Digitalisierungszentrum durch seine Mitglieder und Fördermittel von fast einer Millionen Euro durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnbau Baden-Württemberg. Mit der Gründung des e.V. im Jahr 2019 wurde der Betrieb des Digitalisierungszentrums bis mindestens 2024 abgesichert.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.digitalisierungszentrum-uab.de oder bei der Wirtschaftsförderin Barbara Klause

Ansprechpartnerin Wirtschaftsförderung

Frau Barbara Klause

Telefonnummer: 07392-704156

barbara.klause(@)laupheim.de

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