Geschäftsordnung: Laupheim

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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Diese Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Laupheim regelt den Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. Zweck dieser Geschäftsordnung ist ein einheitlicher und reibungsloser Geschäftsgang. Die Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung gehen dieser Geschäftsordnung vor.

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1975 (GBl. 1976 S. 1) - GemO - hat sich der Gemeinderat am 10.03.1976 folgende Geschäftsordnung gegeben.

Geschäftsordnung des Gemeinderat der Stadt Laupheim

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