Wahlen: Laupheim

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Di, 21. Januar 2025
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Wahlen

Bundestagswahl 2025

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur anstehenden Bundestagswahl 

Was ist eine Bundestagswahl?

Bei der Bundestagswahl wird das deutsche Parlament – der Bundestag – gewählt. Sie findet alle vier Jahre statt. Die Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Bundesebene bestimmen. Sie ermöglicht den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern, ihre Parteien und Abgeordneten in den Bundestag zu wählen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wann findet die nächste Bundestagswahl statt?

Nach dem Ende der Ampel-Koalition wird die ursprünglich für den 28. September 2025 geplante Bundestagswahl vorgezogen und nun voraussichtlich bereits am 23. Februar 2025 stattfinden.

(Quelle Bundestagswahl 2025 aktuell - Wissenswertes rund um die Bundestagswahl - Wahlsystem - Umfragen - Parteien - Wahlprogramme )

Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Zuzug oder Wegzug

Sie sind

  • hier zugezogen
  • oder innerhalb unserer Gemeinde/Stadt umgezogen,
  • Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?

Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts zur anstehenden Bundestagswahl bitte folgende Hinweise:

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12.01.2025 bei der Meldebehörde der Stadt Laupheim anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung (Kontrollmitteilung) nach diesem Datum erfolgte – im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, sodass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können. Sie können sich von Ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

Wollen Sie dagegen schon in Laupheim wählen, müssen Sie spätestens bis zum 02.02.2025 – zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde der Stadt Laupheim – schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. – Den Antrag hierzu finden Sie HIER

Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.

Wenn Sie innerhalb der Stadt Laupheim umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen. In diesem Fall ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.

Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 02.02.2025 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

ier finden Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF-Datei)

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft. 

Fall 1:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung: Bundestagswahl 2025: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt)  (PDF-Datei)

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundes-wahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.

Fall 2:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
  • Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung:Bundestagswahl 2025: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen) (PDF-Datei)

Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) bis Fristende eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden.

Fristende für die Antragstellung (gilt für beide Fälle): 02. Februar 2025, sollte der Wahltermin am 23. Februar 2025 bestätigt werden.

Anträge können Sie bereits jetzt postalisch (Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim) oder per Mail an wahlen(@)laupheim.de zusenden.

Wählbarkeitsbescheinigungen und Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften

Benötigen Sie Untersützung durch das Wahlamt für die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen oder Wahlrechtsbescheinigungen für Untersützungsunterschriften sind wir trotz der Schließtage zwischen den Jahren am

- 27.12.2024 von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr sowie am

- 30.12.2024 von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

für Sie telefonisch unter der 0151 43838868 oder der 0162 2790620 erreichbar.

Weiterführende In​formationen zur Bundestagswahl

Wann erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung?

Ab dem 21.01.2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Was können Sie tun, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben?

Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, bitten wir Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.

Briefwahl

Bei allen Wahlen können Sie auch per Briefwahl wählen. Die Unterlagen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck, persönlich unter Vorlage des Personalausweises im Wahlamt oder direkt über das Internet hier anfordern.

Wahlbüro

Sie finden unser Wahlbüro im Rathaus, 1. OG Zimmer 112, 113, 114. Gerne sind wir vorort zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:

Montag:            8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag:          8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch:          8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:      8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:            8:30 bis 13:00 Uhr

 

Telefonisch erreichen Sie Frau Wachter unter der Telefonnummer: 07392 – 704 222 und Frau Glück unter der Telefonnummer: 07392 – 704 140 oder per E-Mail unter wahlen(@)laupheim.de.

Bundestagswahl 2021

Hier finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021

Web-App

Hier finden Sie die Web-App mit aktuellen Wahlergebnissen und den Wahlergebnissen der letzen Jahre:
http://wahlen11.rz-kiru.de/_web/web-08426070/index.html

Sie können diese auch auf Ihr Smartphone herunterladen. Für Android im Google Play-Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=wahlapp.wahlportal

Für Apple im AppStore:
https://itunes.apple.com/de/app/wahlportal/id584973686?mt=8q

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