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Strukturförderung der Kindertagespflege
Die Kindertagespflegepersonen in Laupheim können bei der Stadt Laupheim eine Förderung für Ihre Arbeit in der Kindertagespflege beantragen.
Im Rahmen der Strukturförderung kann die Stadt Laupheim die Hälfte von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Kindertagespflegeperson übernehmen.
Voraussetzungen für die Übernahme der hälftigen Versicherung ist:
- mindestens ein Kind aus Laupheim oder den Teilorten von Laupheim wird betreut und
- die Tagespflegestelle befindet sich in Laupheim und
- der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit Bewilligungsbescheid der wirtschaftlichen Jugendhilfe (LRA Biberach) geht bis spätestens 01.12. bei der Stadt Laupheim ein.
Die Erstattungsleistungen werden bis inklusive des Monats der Antragstellung als Nachzahlung und dann als monatliche Zahlung bis zum Ende des laufenden Jahres gezahlt.
Die laufenden Leistungen sind immer bis zum 31.12. eines Jahres befristet, d.h. für jedes Kalenderjahr muss die Förderung erneut beantragt werden (mit dem hier/auf dieser Internetseite verfügbaren Antragsformular (PDF-Datei)+ dem aktuellen Bewilligungsbescheid der wirtschaftlichen Jugendhilfe).
Ändert sich während der laufenden Erstattung ein Versicherungsbeitrag, muss dies von der Tagespflegeperson unaufgefordert schriftlich, mit dem entsprechenden Nachweis, mitgeteilt werden. Zu Unrecht erhaltene Erstattungen müssen von der Tagespflegeperson zurückerstattet werden.
Die Kosten für die Förderung werden für die Kinder anteilig berechnet und mit den jeweiligen Wohnortgemeinden der Kinder abgerechnet. Bitte erkundigen Sie sich daher vor der Aufnahme eines Kindes bei der Wohnortgemeinde des Kindes, ob die Strukturförderung von der Gemeinde anteilig übernommen wird. Da die Strukturförderung für die Kommunen eine freiwillige Leistung ist, gibt es Kommunen, die diese nicht gewähren. Dieser Anteil wird ab 01.01.2022 nicht mehr von der Stadt Laupheim übernommen.
Bei Fragen zur Strukturförderung der Kindertagespflege, wenden Sie sich bei der Stadt Laupheim an Frau Gründler:
Telefonnummer: 07392 704-214 oder per E-Mail: tanja.gruendler(@)laupheim.de