Aktuelles: Laupheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Texte folgen noch
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Wetter
Do, 25. April 2024
8 °C
Wolkenbedeckt

Hauptbereich

Aktuelles
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 09.06.2023

Wohngeld digital beantragen

Wohngeld digital beantragen

Die Stadt Laupheim bietet einen weiteren Service digital an: Ab sofort kann der Antrag auf Mietzuschuss bequem von daheim aus am PC gestellt werden. Eine Terminvereinbarung zur Abgabe des Antrags ist damit nicht mehr nötig. Der Online-Antrag ist auf dem Serviceportal des Innenministeriums unter www.service-bw.de hinterlegt. Dort gibt es auch Informationen zu den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und zum Verfahrensablauf. Die Bürgerinnen und Bürger können den Wohngeldantrag mit allen Anlagen digital erfassen und an die zuständige Wohngeldbehörde senden. Alles, was hierfür notwendig ist, ist eine Anmeldung und Registrierung auf dem Serviceportal.

Nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger wird durch die Digitalisierung die Bearbeitung der Unterlagen vereinfacht. Da der digitale Antrag direkt vom Mitarbeiter der Wohngeldstelle in das Fachverfahren eingelesen werden kann, entfällt das zeitaufwändige Übertragen von Daten per Hand. So können die Anträge schneller geprüft werden.

 

Die Stadt Laupheim baut ihr Angebot an digitalen Dienstleistungen konsequent aus. Über das Serviceportal www.service-bw.de können inzwischen 18 Anträge, von A wie Adressbucheintrag sperren lassen bis W wie Waffenbesitzkarte beantragen, von daheim oder unterwegs gestellt werden. Und das ganz unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses, ohne Ausdrucken von Formularen, händisches Ausfüllen oder den Gang zur Post. Die Stadtverwaltung empfiehlt den Laupheimer Bürgerinnen und Bürgern, sich beim Serviceportal des Innenministeriums zu registrieren und die Möglichkeit der digitalen Kommunikation mit den Ämtern zu nutzen.

Zurück zur Übersicht