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Elternbeiträge können gefördert werden
Wohngeldreform erweitert Empfängerkreis von Zuschüssen für den Elternbeitrag
Die Stadtverwaltung Laupheim macht Eltern darauf aufmerksam, dass der Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag zu einer Übernahme der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung berechtigt. Das ist vor allem für Familien relevant, die aufgrund der Wohngeldreform seit dem 1. Januar 2023 einen Wohngeldanspruch und somit auch einen Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge haben. Auf Antrag können sowohl Familien als auch Alleinerziehende vom Jobcenter oder dem Jugendamt die Kosten für Krippen und Kitas erstattet bekommen. Das Dezernat für Bildung, Betreuung und Soziales der Stadt Laupheim hat auf seinem Internetauftritt eine Liste der Institutionen, bei denen Zuschüsse beantragt werden können, veröffentlicht. www.laupheim.de/bildung-soziales/familie-kinder-jugend/kinderkrippen. Die Liste ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch abrufbar.