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Aktuelles
Autor: Nicole Hentschke
Artikel vom 16.01.2020

Wohngeldreform seit dem 1. Januar in Kraft

Erhöhung vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen

Da in den vergangenen Jahren die Wohnkosten und Verbraucherpreise in den Ballungsräumen von Baden-Württemberg deutlich gestiegen sind, wurde nun der Zuschuss zu den Wohnkosten erhöht. Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt, der bereits Wohngeld bekommen hat, wird künftig statt 145 Euro rund 190 Euro monatlich erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent.

Gleichzeitig wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden hiervon profitieren. Nach einer Schätzung könnten etwa 20.000 zusätzliche Haushalte im Land einen Erstantrag auf Wohngeld stellen.

Neben der Anpassung der Wohngeldhöhe werden auch die Miethöchstbeträge angehoben und eine neue Mietenstufe VII für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietniveau eingeführt. Schließlich unterliegt das Wohngeld künftig einer Dynamisierung. Hierdurch wird es automatisch, also ohne Erfordernis einer gesetzlichen Änderung, alle zwei Jahre an die eingetretene Entwicklung der Mietpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. Die Fortschreibung stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich, bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Zuständig dafür sind, je nach Wohnort, die Großen Kreisstädte oder die Landratsämter. Ihr Ansprechpartner in Laupheim ist Herr Zoller. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07392 – 704 274 oder per Mail über lars.zoller@laupheim.de.

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