Dienstleistungen A-Z: Laupheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Texte folgen noch
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Wetter
Mo, 29. April 2024
18 °C
Wolkenbedeckt

Hauptbereich

Dienstleistungen A-Z

Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement - Förderung beantragen

Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel des Förderprogrammes ist es, Verkehre von und zu Betriebs-/Behördenstandorten zu vermeiden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger zu verlagern.

Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt sowie Konzepte und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt können investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Mobilitätskonzepte notwendig sind.

Die genauen Fördertatbestände und -intensitäten können Sie den Förderrichtlinien „Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden“ oder „Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen“, welche auf der Internetseite zum Förderprogramm eingestellt sind, entnehmen.

Voraussetzungen

Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Gesamtfinanzierung und die Funktionsfähigkeit des Vorhabens und der Einrichtung müssen gesichert sein. Die Folgekosten müssen auf Dauer tragbar erscheinen.
  • Dasselbe Vorhaben darf nicht von einer anderen Stelle gefördert sein.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen beziehungsweise Aufträge dürfen noch nicht vergeben worden sein.
  • Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 1 Mio. Euro nicht übersteigen; die Zuwendung muss mindestens 5.000 Euro (Bagatellgrenze) betragen

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinien "Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen" und "Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden" sowie die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

Verfahrensablauf

Setzen Sie sich gerne für eine Antragsberatung mit dem Verkehrsministerium in Verbindung.

Fristen

keine

Unterlagen

Die Förderrichtlinien und den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Mobilitätsmanagement finden Sie online auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat 14 – Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement und Recht
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

E-Mail-Adresse: b2mm@vm.bwl.de

Freigabevermerk

23.08.2023 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Zurück zur Übersicht