Dienstleistungen A-Z: Laupheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Wetter
Mo, 14. Oktober 2024
13 °C
Leicht bewölkt

Hauptbereich

Dienstleistungen A-Z

Kraftfahrzeugsteuer zahlen

Die Zollverwaltung setzt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer fest.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Damit ermächtigen Sie die Zollverwaltung, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstermin abzubuchen.

Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalterin oder -halter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände haben.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist auf Ihren Namen zugelassen. Sie müssen für jedes Fahrzeug, das auf Ihren Namen zugelassen ist, Steuern zahlen.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerbeträge ausstehen.

Verfahrensablauf

Zulassung und Lastschrifteinzug

Soll ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden, müssen Sie in der zuständigen Stelle das ausgefüllte und unterschriebene Formular "SEPA-Lastschriftmandat" abgeben.

Lassen Sie die An- oder Ummeldung durch eine Vertretung (beispielsweise durch das Autohaus) vornehmen, benötigt diese für die Zulassung eine Vollmacht von Ihnen.

Steuerbescheid und Zahlung der Steuer

Nach der Zulassung erhalten Sie automatisch einen Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Dieser enthält die Steuernummer, die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer und alle nötigen Zahlungshinweise.

Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich für ein Jahr im Voraus bezahlen.

Fahrzeugabmeldung und Steuererstattung

Endet die Steuerpflicht, etwa weil Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wird ein neuer Betrag für den letzten Zeitraum zwischen Beginn und Abmeldung festgesetzt. Die zu viel vorausgezahlte Steuer wird Ihnen dann erstattet.

Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für die veräußernde Person zu dem Zeitpunkt, in dem die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an die erwerbende Person. Zu einer solchen Anzeige gehört neben der Mitteilung der Anschrift der erwerbenden Person auch die Bestätigung über den Empfang der Fahrzeugpapiere (siehe dazu auch Hinweise im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I).

Die erwerbende Person kann durch die Erfüllung der ihr obliegenden Pflicht zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs auf ihren Namen für die veräußernde Person befreiend tätig werden. Kommt die erwerbende Person dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich die bisherige Fahrzeughalterin oder der bisherige Fahrzeughalter nicht darauf berufen, dass die erwerbende Person nach den getroffenen Vereinbarungen zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs verpflichtet ist.

Die veräußernde Person trägt das volle Risiko der Nichtbeendigung der Steuerpflicht, wenn sie es unterlässt, die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige der Zulassungsstelle selbst zu übermitteln.

Änderung der Bankverbindung

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändern sollte, müssen Sie die neuen Kontodaten schnellstmöglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Erteilen Sie hierzu ein neues SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

Fristen

Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht mit der verkehrsrechtlichen Zulassung und besteht solange, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.

Unterlagen

Kosten

  • Verfahrenskosten: keine
  • gegebenenfalls: Kosten für die Zulassung und An- und Ummeldung des Fahrzeuges

Sonstiges

  • Um die Einnahme der Kraftfahrzeugsteuer zu erleichtern, ist die Zulassung eines Fahrzeuges nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer möglich.
  • Eine Jahressteuer von mehr als 500,00 Euro kann nach vorheriger Mitteilung beim zuständigen Hauptzollamt in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich drei Prozent entrichtet werden. Bei mehr als 1.000 Euro Jahressteuer ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich sechs Prozent möglich.

Zuständigkeit

das Hauptzollamt

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.12.2023Bundesfinanzministerium

Zurück zur Übersicht