Dienstleistungen A-Z: Laupheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Wetter
Sa, 05. Oktober 2024
10 °C
Leichter Regen

Hauptbereich

Dienstleistungen A-Z

Schuldienst - sich online bewerben

Sie bewerben sich für die Einstellung in den Schuldienst über das Internet. Rufen sie dazu das Portal "Lehrer Online in Baden-Württemberg" auf.

Im Portal finden Sie auch Informationen zu folgenden Themen:

  • Bewerbungsverfahren für einzelne Schularten
  • Seiteneinstieg in den Schuldienst
  • Direkteinstieg in den beruflichen Schuldienst
  • Lehrkräfte an Privatschulen
  • Bewerbungsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern und dem Ausland

Voraussetzungen

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Lehrbefähigung
  • Bei Laufbahnbewerbern: 1. und 2. Staatsexamen
  • Bei Seiten- und Direkteinsteigern gelten gesonderte Regeln

Die Leistungszahl, die den Rangplatz auf der Bewerberliste bestimmt, wird ausschließlich gebildet aus

  • der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten Lehramtsprüfung oder der Gesamtnote der Prüfung, mit der die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgte, und
  • dem Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung
  • Die Leistungszahl bei Lehramtsbewerberinnen - und bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Note des Bachelor-Abschlusses, des Zehnfachen der Note des Masterabschlusses sowie des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland eine Lehramtsanstellung erworben haben, müssen einen Nachweis über die Anerkennung ihrer Lehramtsausbildung vorlegen. Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Lehramtsausbildungen ist das Regierungspräsidium Tübingen.

Für ausländische Staatsangehörige ohne Deutsch als Muttersprache gelten in der Regel dieselben Einstellungsvoraussetzungen wie für Deutsche. Darüber hinaus müssen Sie vorlegen:

  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren.
  • Anerkennung ihrer Lehramtsprüfung

Verfahrensablauf

Im Bewerbungsbereich können Sie sich allgemein für eine Einstellung bewerben. Sie können auch mit einer Datenbankabfrage die jeweils ausgeschriebenen Stellen durchsuchen und sich direkt bei den Schulen bewerben. Die Datenbank unterscheidet für den Bereich der Einstellung zwischen:

  • schulbezogenen Stellen
  • Stelleninfos der Regierungspräsidien
  • befristeten Beschäftigungen

Sie müssen sich zunächst mit E-Mail-Adresse und Kennwort registrieren. Ist die Datenübertragung der Online-Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie eine Bewerbernummer.

Für eine gültige Bewerbung müssen Sie innerhalb von 7 Werktagen den Belegausdruck der Online-Bewerbung an das zuständige Regierungspräsidium übersenden.

Hinweis: Die Auswahl der Lehrkräfte richtet sich nach

  • Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 Beamtenstatusgesetz),
  • verfügbaren Stellen und Mitteln sowie
  • regionalem Bedarf.

Fristen

  • Aufnahme in die Bewerberlisten für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung zum Schuljahresbeginn anstreben: 31. März
  • Anträge auf Aufnahme in das Zusatzqualifikationsverfahren: 1. Februar

Abweichend davon müssen Bewerberinnen und Bewerber, die sich über eine schulbezogene Stellenausschreibung für eine Einstellung bewerben, ihre Bewerbung auf die Bewerberliste rechtzeitig vor dem jeweiligen Ausschreibungstermin vornehmen. Nur wer in die Bewerberliste aufgenommen wurde, kann an den weiteren Verfahren teilnehmen, beispielsweise schulbezogenen Stellenausschreibungen, Zusatzqualifikation, Stelleninformationen der Regierungspräsidien, Härtefallverfahren, Schwerbehindertenverfahren.

Unterlagen

Die jeweils erforderlichen Unterlagen sind in den Benutzerhinweisen (Checklisten) aufgeführt.

Falls Sie sich erstmalig bewerben, sind alle erforderlichen Daten, Nachweise, Zeugnisse, etc. dem im Bewerbungsbeleg genannten Regierungspräsidium zu übersenden. (Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst derzeit absolvieren, liegen die Lehramtsprüfungszeugnisse und ggf. weitere Unterlagen in der Regel den Regierungspräsidien bereits vor.)

Falls Sie Ihre Bewerbung für eine dem Erstantrag folgende Einstellungsrunde erneuern, ist eine erneute Übermittlung Ihrer sonstigen Daten nur bei Änderung der Erstantragsdaten, ggf. mit den entsprechenden Nachweisen und Zeugnissen belegt, erforderlich.

Zuständigkeit

- die Referate 73 der Regierungspräsidien

- das Kultusministerium Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.12.2019 freigegeben.

Zurück zur Übersicht