Lebenslagen: Laupheim

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  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Mi, 11. Dezember 2024
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Lebenslagen

Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes

Als Hilfe für die Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes haben wir eine Checkliste ohne Anspruch auf Vollständigkeit erstellt, die Ihnen bei der Orientierung helfen kann.

Auslandsstudium

O Zeitpunkt (während des Studiums, Master im Ausland)

O Auswahl der Hochschule und des Fachbereiches (Partnerhochschulen oder selbst ausgesuchte Hochschule)

O Integration in das Studium (Fragen zur Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen vorab klären)

O Finanzierung (Stipendium, BAföG)

O Erwerb der Sprachkenntnisse und gegebenenfalls Erwerb der nötigen Nachweise (z.B. TOEFL-Test)

O Internationaler Studierendenausweis (ISIC)

O Auslandskrankenversicherung

O Unfall- und Haftpflichtversicherung

O notwendige Gesundheitsvorsorge (empfohlene Schutzimpfungen)

O Visum beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis

O Planung der Reise (z.B. Flugreservierung, Informationen über Transportmöglichkeiten im Gastland)

O Wohnung (Familienunterbringung, Wohnheim oder Wohngemeinschaft)

Auslandspraktikum

O Zeitpunkt (Semesterferien, Urlaubssemester)

O Auswahl des Betriebes und Festlegung der Tätigkeit (Vertrag)

O Integration in das Studium (Anerkennung des Praktikums, soweit in der Studienprüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben)

O Finanzierung (Praktikumsvergütung vertraglich festhalten oder Bewerbung um Stipendium beziehungsweise Antrag auf Auslands-BAföG)

O Erwerb der Sprachkenntnisse

O Internationaler Studierendenausweis (ISIC)

O Auslandskrankenversicherung

O Unfall- und Haftpflichtversicherung

O notwendige Gesundheitsvorsorge (empfohlene Schutzimpfungen) oder notwendige Atteste über Ihren Gesundheitszustand

O Visum beziehungsweise Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung

O Planung der Reise (z.B. Flugreservierung, Informationen über Transportmöglichkeiten im Gastland)

O Wohnung (Familienunterbringung, Wohnheim oder Wohngemeinschaft)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat ihn am 10.01.2019 freigegeben.

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