Lebenslagen: Laupheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Wetter
Sa, 05. Oktober 2024
10 °C
Leichter Regen

Hauptbereich

Lebenslagen

Eigenhändiges Testament

Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament. Grundsätzlich kann es jede volljährige Person selbst erstellen. Die Mitwirkung anderer Personen oder staatlicher Stellen ist nicht erforderlich. Das Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die Errichtung ist nicht mit Kosten verbunden.

Hinweis: Eine Ausnahme bildet das gemeinschaftliche Testament zwischen Ehe- oder Lebenspartnern. Für die Änderung oder den Widerruf eines solchen Testaments gelten besondere Regelungen.

Das eigenhändige Testament können Sie zu Hause oder an jedem anderen beliebigen Ort aufbewahren. Bedenken Sie jedoch, dass das Testament nach Ihrem Tod gefunden werden sollte. Um zu vermeiden, dass Ihr Testament verloren geht, gibt es die Möglichkeit der besonderen amtlichen Verwahrung durch das zuständige Amtsgericht.

Bei der Errichtung des eigenhändigen Testaments müssen Sie Folgendes beachten:

  • Sie müssen volljährig, lesefähig und testierfähig sein. Die Testierfähigkeit besitzen Sie, wenn Sie selbstbestimmt handeln und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können. Dies kann auch schon im Alter von 16 Jahren der Fall sein, allerdings besteht dann nur die Möglichkeit, ein öffentliches Testament zu errichten.
  • Sie müssen einen ernstlichen Testierwillen besitzen, das heißt, Sie müssen sich darüber im Klaren sein, ein Testament zu verfassen und sich auch seiner rechtsverbindlichen Wirkung bewusst sein. Dieses müssen Sie auch zum Ausdruck bringen. Durch Überschriften wie "Testament" oder "Mein Letzter Wille" können Sie beispielsweise deutlich machen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht bloß um einen Entwurf handelt.
  • Das eigenhändige Testament muss von Anfang bis Ende eigenhändig - also handschriftlich - geschrieben und unterschrieben werden. Durch Schreibmaschine, Computer oder Diktat verfasste Testamente sind unwirksam. Die Unterschrift des Erblassers muss stets aus Vor- und Zunamen bestehen und am Ende des Textes stehen. Wichtig ist auch, dass das Testament lesbar ist. Sind einige Teile des Testaments unlesbar, kann es passieren, dass die dort enthaltenen Verfügungen unwirksam sind.
  • Zusätzlich ist es sinnvoll, Ort und Datum hinzuzufügen. Für den Fall, dass Sie im Laufe der Jahre mehrere Testamente errichten, kann auf diese Weise festgestellt werden, welches Testament das letztgeschriebene und somit gültige ist.
  • Sie können nachträgliche Änderungen an Ihrem Testament durchführen. Bei der Durchführung der Änderungen müssen Sie die gleichen Formvorschriften wie bei der Errichtung beachten.

Für den Fall, dass das Testament ungültig ist, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Hinweis: Für die Testamentsgestaltung ist es ratsam, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Notarin oder einen Notar hinzuzuziehen. Diese können Sie über Ihre erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten umfassend beraten. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Wille im Todesfall zutreffend ermittelt und umgesetzt werden kann.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 18.06.2024 freigegeben.

Zurück zur Übersicht