Stadtplanung: Laupheim

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Di, 19. März 2024
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Hauptbereich

Stadtplanung

Aufgaben der Stadtplanung

Die Aufgabenbereiche der Stadtplanung sind Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Landschaftsplanung, Regional- und Landesplanung, Grünplanung, Ökokonto, Freiflächenplanung,  Gestaltungsfragen, geografisches Informationssystem, Vermessung und Kartografie.

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan usw.

Aktuelle Bebauungspläne, den Flächennutzungsplan und weitere Informationen zur Stadtplanung Laupheim finden Sie unter stadtplanung.laupheim.de

Flächennutzungsplan Teiländerungen

Teiländerung 1 "GE Laupheim-Ost II" in Laupheim-Baustetten

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 1/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei): 19./20.05.2022

FNP-Teiländerung 1 Gesamt (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)

 

Teiländerung 2 "Krautgärten III" in Achstetten

Genehmigungsdatum: 23.02.2022 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 2/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei): 19./20.05.2022

FNP-Teiländerung 2 Gesamt (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)

 

Teiländerung 3 "Brückle" in Achstetten-Oberholzheim

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 3/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei): 19./20.05.2022

FNP-Teiländerung 3 Gesamt (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)

 

Teiländerung 4 "Riedweg - Erweiterung" in Achstetten

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 4/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei): 19./20.05.2022

FNP-Teiländerung 4 Gesamt (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)

 

Teiländerung 5 "Lehen - Erweiterung" in Achstetten-Oberholzheim

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 5/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei): 19./20.05.2022

FNP-Teiländerung 5 Gesamt (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)

 

Teiländerung 6 "Im Katzenwinkel" in Achstetten

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 6/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei): 19./20.05.2022

FNP-Teiländerung 6 Gesamt (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)

 

Teiländerung 7 "Gassenberg Ost" in Burgrieden-Hochstetten

Genehmigungsdatum: 23.02.2022 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 7/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei): 19./20.05.2022

FNP-Teiländerung 7 Gesamt (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)

 

Teiländerung 8 "SO Feuerwehr" in Mietingen-Baltringen

Genehmigungsdatum: 14.10.2021 (AZ: 21-2//2511.1-2305/ Teiländerung 8/ Genehmigung)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei): 19./20.05.2022

FNP-Teiländerung 8 Gesamt (PDF-Datei)

Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei)

Global Nachhaltige Kommune

Die Stadt Laupheim ist eine von 10 Modellkommunen im Projekt „Global Nachhaltige Kommune“ in Baden-Württemberg. Das Projekt der Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist darauf ausgerichtet, Themen der Nachhaltigkeit und kommunaler Entwicklungspolitik in den Modellkommunen zu verankern.

Die Nachhaltigkeitsstrategie für Laupheim kann hier (PDF-Datei)eingesehen werden.

Quartiersentwicklung Judenäcker

Die Stadt Laupheim wird mit dem Projekt „Quartiersentwicklung Judenäcker“ im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Ziel des Projektes ist es, Entwicklungsperspektiven für das zentral gelegene Stadtquartier aufzuzeigen, welche später als Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplans dienen sollen. Höchste Priorität kommt dabei der Erhaltung des einzigartigen Quartiercharakters bei gleichzeitiger Ermöglichung von An- und Umbauten an Gebäuden sowie der besseren Ausnutzung der Grundstücke zu.

Das Konzept wurde in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 27.06.2022 beschlossen.

Broschüre (PDF-Datei) (Stand 06/2022)

Präsentation (PDF-Datei) (Stand 06/2022)

Mehr Transparenz durch "Projekt-Check"

Gerade in Städten ist die Nachfrage nach zukünftigen Wohn- und Gewerbegebieten sehr hoch. Das IT-Planungswerkzeug „Projekt-Check“ ermöglicht es, schnell, einfach und kostenfrei Flächen und Alternativflächen zu prüfen. Ob für Entwicklungsgesellschaften oder Planungsbüros, ob für die Lehre an Hochschulen oder für jede einzelne Kommune, das Programm bietet eine Vielzahl an attraktiven Optionen. So können Flächen auf Risiko-Kriterien geprüft werden und zudem bestimmte Aspekte für Gewerbe- und Wohnflächen abgefragt werden.

Auch die Stadt Laupheim nutzt dieses Programm. Insbesondere da Laupheim seit Jahren einen sehr starken Zuwachs an Neubürgerinnen und Neubürger verzeichnet, ist es für die Stadtplanung unerlässlich, passende Wohn- und Gewerbeflächen zu prüfen, zu planen und auszuweisen. Doch „Projekt-Check“ ist ebenso für die Bürgerinnen und Bürger über das Tool "Web-Check" verfügbar. „Projekt-Check“ wurde im Rahmen des Programms „Nachhaltiges Landmanagement“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt.

Wenn Sie das Programm nutzen möchten, können Sie hier direkt auf die Seite "Web-Check" gelangen.
Hier kommen Sie direkt auf die Seite von "Projekt-Check" und erhalten weitere Informationen zu diesem Programm.
Ebenso finden Sie hier die unterschiedlichen Anwendungsbereiche, bei denen die Stadtverwaltung den Nutzen für Kommunen vorstellt.
 

E-Mobilitätskonzept

Neben der Entwicklung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen zeigt auch das durch wiederholtes Überschreiten der zulässigen Stickoxid-Grenzwerte in einigen Städten drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, dass Maßnahmen zur Minderung der negativen Umweltauswirkungen des motorisierten Verkehrs dringend geboten sind. Politik und Verwaltung in Laupheim haben die Notwendigkeit erkannt, verstärkt Maßnahmen zur umwelt- und klimaschonenderen Abwicklung von Pkw-Verkehren zu ergreifen.

Die Zulassungszahlen von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb sind im Landkreis Biberach gegenüber denen im Land und auf Bundesebene unterdurchschnittlich und auch bundesweit noch auf niedrigem Niveau. Um die Zielsetzung der Bundesregierung in Bezug auf die Elektromobilität zu erreichen, müssten bis 2030 in Laupheim zwischen 2.500 und 3.500 E-Fahrzeuge zugelassen sein (derzeit geschätzt 170 Fahrzeuge). Durch den künftig zu erwartenden Anstieg des Kfz-Verkehrsaufkommens im Stadtgebiet sowie bei Einpendlern mit einem zugleich auch zunehmendem Anteil an E-Fahrzeugen wird heute ein Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur als sinnvoll angesehen.

Das vorliegende E-Mobilitätskonzept soll der Stadt Laupheim Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen zur strategischen Ausrichtung bei der E-Mobilität geben. Zu diesem Zweck hat das beauftragte Büro „BERNARD Gruppe ZT GmbH“ Potentiale für eine Elektrifizierung des Verkehrs in verschiedenen Bereichen der Stadt identifiziert, eine Unternehmensbefragung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen zur ganzheitlichen Förderung der E-Mobilität entwickelt. Darüber hinaus wurden geeignete Standorte für den Ausbau und die Nachverdichtung der öffentlichen Ladeinfrastruktur ermittelt.

Auf Basis der Analyse wurden sechs Handlungsfelder definiert, innerhalb derer verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität entwickelt wurden:

A Ausbau der Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks
Umstellung auf E-Fahrzeuge, wo dies aufgrund der benötigten Wegezwecke und Distanzen möglich ist; Ausbau der internen städtischen Ladeinfrastruktur; Anschaffung zusätzlicher E-Bikes und E-Lastenräder; Testangebot von Pedelecs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

B Multimodale Elektromobilität im öffentlichen Nahverkehr
Ausbau der Bahnhöfe zu intermodalen Mobilitätstation (Bündelung des Angebots von Ladeinfrastruktur, sicheren Abstellanlagen und E-Carsharing aus weiteren Maßnahmen); Vorantreiben des Austausches von Dieselbussen durch E-Busse in Zusammenarbeit mit dem Aufgabenträger des ÖPNV und den Busunternehmen; Einführung eines e-BürgerBusses als Ergänzung des lokalen ÖPNV-Angebots.

C E-Carsharing, E-Bikes und E-Lastenräder
Einführung eines multistationären E-Carsharing-Angebots in Zusammenarbeit mit einem Carsharing-Anbieter; Bereitstellung von sicheren Abstell- und Lademöglichkeiten für E-Bikes im Stadtgebiet; städtische Förderung bei der Anschaffung von E-Bikes und Lastenrädern.

D Elektrifizierung der Flotten von Unternehmen und Dienstleistern
Schaffung von Plattformen zum Erfahrungsaustausch; Bereitstellung von Informationen zu aktuellen Förderprogrammen für Unternehmen; Unterstützung beim Aufbau firmeneigener Ladeinfrastruktur durch Kooperationen mit relevanten Akteuren aus den Bereichen Elektrotechnik und Energie und Aufbau einer Erstberatung; Anschaffung und Bereitstellung von Elektro-Kleinwagen für Praxistests, bspw. für ambulante Pflegedienste.

E Ausbau und Förderung der Elektromobilität im öffentlichen Raum
Erweiterung und Nachverdichtung der Kfz-Ladeinfrastruktur; Erweiterung der Privilegien für E-Fahrzeuge durch Bevorrechtigung an Stellplätzen vor Ladesäulen und temporäre Befreiung von Gebühren.

F Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Steuerung
Umsetzung weiterer Bestandteile des Informations- und Kommunikationskonzepts (Ausarbeitung der Inhalte und Zielgruppen, Auswahl der Informations- und Kommunikationswege).

Das Interesse der Laupheimer Unternehmen an einer Umstellung auf alternative Antriebe ist laut Unternehmensbefragung hoch und auf Basis der Analysen bereits heute – v. a. für Pkw, Vans und Kleintransporter – sinnvoll. Von Seiten der Unternehmen ist speziell bezogen auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur Unterstützung durch die Stadt Laupheim gewünscht.

Um die Elektromobilität in den verschiedenen Handlungsfeldern zu verankern und die Potentiale der Elektromobilität zur Reduktion der Emissionen verkehrsbedingter Luftschadstoffe sowie den Beitrag zum Klimaschutz zu nutzen, ist es angeraten, die verschiedenen Fördermöglichkeiten des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg zu nutzen. Das Elektromobilitätskonzept bildet die Grundlage für weitere Förderanträge und enthält daher einen Überblick über Möglichkeiten bei Förderung und Förderbeiträgen im Bereich der Elektromobilität.

Lärmaktionsplanung

Die Europäische Union hat zur Erreichung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus im Jahre 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die es ermöglicht, den Umfang der Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten zu erfassen. Die Kartierung des Lärms und der Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner dient als Grundlage zur Lärmbekämpfung. Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der die Lärmbelastung der Bevölkerung langfristig reduzieren soll.

Die zweite Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde 2019 für die Kernstadt Laupheim und die Ortsteile erarbeitet.

In der dritten Stufe der Lärmaktionsplanung werden die Ergebnisse aus 2019 mit aktuellen Daten überprüft und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In die Überprüfung wurden dabei ausschließlich Straßenzüge mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (8.200 Kfz/Tag) miteinbezogen.

Sanierungsgebiet

Geltungsbereich des Sanierungsgebiets

Zur Förderung der Innenstadt, bei der die Bereitstellung zusätzlicher Wohnungen eine besondere Rolle spielt, wurde im innerstädtischen Bereich ein Sanierungsgebiet ausgewiesen.

  • Sanierungsgebiet "Judenberg / Innenstadt II"

Das bestehende Sanierungsgebiet wird bis zum 30.04.2025 verlängert. Zudem umfasst eine Erweiterung eine Teilfläche des FlSt. 1927/1 der ehemaligen Klinik. Die exakte Lage ist im Lageplan dargestellt. Die Satzung zur Erweiterung und Verlängerung finden Sie hier (PDF-Datei).

Plan zum Downloaden (PDF-Datei)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2024

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neu ist die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten bis spätestens 11. September 2023 bei der Gemeinde (digital und Papierform 1-fach) vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich für

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Einzelhandelskonzept

Im Jahr 2019 hat die Stadt Laupheim das Fachgutachterbüro Stadt+Handel aus Karlsruhe mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzepts beauftragt. Ziel des Konzeptes ist es, die Innenstadt von Laupheim vor schädlichen Ansiedlungen im Bereich des Einzelhandels zu schützen. Hierfür wurden Ansiedlungsleitsätze erarbeitet, eine Sortimentsliste für Laupheim definiert und Musterfestsetzungen für die Bauleitplanung formuliert.

In zwei Arbeitskreissitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, des Treffpunkt Laupheims sowie der IHK und dem Regionalverband Donau-Iller wurde das Konzept immer wieder rückgekoppelt. Ende 2020 hatten die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit Stellung zum Konzept zu nehmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingearbeitet, sodass am 01.03.2021 im Gemeinderat der Beschluss über das Einzelhandelskonzept gefasst werden konnte. Das Einzelhandelskonzept gilt seither als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und findet insbesondere bei der Abwägung besondere Berücksichtigung.

Einzelhandelskonzept vom 02.03.2021 (PDF-Datei)

Geruchsimmissionsprognose Baustetten

Für den Ortsteil Baustetten hat das Büro Lücking & Härtel GmbH im Auftrag der Stadt Laupheim eine Geruchsimmissionsprognose erstellt. Diese nimmt die Geruchsbelastung im gesamten Ortsteil in den Blick. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Gutachten dargestellt.

Geruchsimmissionsprognose vom 04.07.2023 (PDF-Datei)

Stadtentwicklungsplanung - Laupheim 2020

Die Pressemitteilung (Dez. 2012) zur Stadtentwicklungsplanung STEP Laupheim 2020 (Expertenrunden) finden Sie hier (PDF-Datei). Die Ergebnisse der Gemeinderatsklausur vom 08.04.2013 finden Sie hier (PDF-Datei).

Die Dokumentation der Zukunftskonferenz II am 14. und 15.09.2012 finden Sie hier (PDF-Datei).

Die Dokumentation der Zukunftskonferenz I am 29. und 30. Juni 2012 finden Sie hier (PDF-Datei).

Die Dokumentation der Auftaktveranstaltung zur Stadtentwicklungsplanung am 02. Mai 2012 finden Sie hier (PDF-Datei).

Das STEP 2020-Handbuch mit allen Zielen, Projekten und Maßnahmen kann hier (PDF-Datei) heruntergeladen werden.

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