Gutachterausschuss: Laupheim

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  • Google Ireland Limited
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Di, 19. März 2024
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Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“

Der Gutachterausschuss

Durch den Zusammenschluss der Gemeinden Laupheim, Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Ochsenhausen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain wurde der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ gegründet.

Der Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ erstellt als unabhängiges Gremium ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert Ihrer bebauten bzw. unbebauten Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken.

Geschäftsstelle:

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte mit den Zonenabgrenzungen zum Stichtag 01.01.2023 sind im Informationssystem BORIS-BW verfügbar. Bitte beachten Sie die „örtlichen Fachinformationen (PDF-Datei)“  zu den Bodenrichtwerten.

Des Weiteren sind die Bodenrichtwerte der einzelnen Kommunen sind in den folgenden Bodenrichtwerttabellen aufgelistet:

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgelegt.Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle hier (PDF-Datei) einsehbar.

Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich zum 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ zur Verfügung gestellt:

Dort kann der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für das Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses angezeigt werden. Hier erhalten Sie auch die Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform:

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt. Bei weiteren Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten befinden sich auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform, das an alle Grundstückseigentümer versendet wurde.

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach wenden.

Kosten / Gebühren

Die Kosten richten sich nach der Satzung (PDF-Datei)des gemeinsamen Gutachterausschusses „Östlicher Landkreis Biberach“ vom 01.01.2021 und berechnen sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung. Durch die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des §2b UStG wurde die Gebührensatzung zum 01.01.2023 angepasst.“

Formulare

In unserem Download-Bereich stellen wir Ihnen Antragsformulare zum Herunterladen zur Verfügung.

Falls Sie ein Bodenwertgutachten bzgl. der Grundsteuer beantragen wollen, verwenden Sie bitte folgendes Formular:

Bodenrichtwerte 2021

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Abs. 1 - 3 des Baugesetzbuches (BauGB ) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für Laupheim zum 01.01.2021 ermittelt.

Hier können Sie die Bodenrichtwertkarte 2021 (PDF-Datei) oder die Bodenrichtwerte in Listenform 2021 (PDF-Datei) herunterladen.

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